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Niedrigenergiehaus
Als Niedrigenergiehäuser werden Gebäude bezeichnet, die - bezogen auf die beheizte Wohn- bzw. Nutzfläche - einen Energieverbrauch von 30-70 kWh/m²a aufweisen. Ein Niedrigenergiehaus muss die vorgeschriebenen Werte der derzeit geltenden Wärmeschutzverordnung für Gebäude um 30 Prozent unterschreiten